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Es hilft nicht immer Recht zu haben (Goethe, Reineke Fuchs, 8. Gesang)

 

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Sicherstellung von Ansprüchen – Dinglicher Arrest

Die Realisierung bestehender Schadensersatzansprüche wird oftmals dadurch gefährdet, dass der Schuldner Geld oder Vermögenswerte beiseite zu schaffen versucht. Durch geeignete Sofortmaßnahmen, insbesondere durch dinglichen Arrest, kann dies unterbunden werden. Liegen Anhaltspunkte vor, die es als wahrscheinlich erscheinen lassen, dass ein Schadensersatzanspruch vereitelt oder wesentlich erschwert wird, ist ein Arrestgrund gegeben. Durch einen zeitnah zu stellenden Antrag, der entsprechend begründet sein muss, kann zur Sicherung der Zwangsvollstreckung einer Geldforderung ein sogenannter dinglicher Arrest erwirkt werden. Er wird durch Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners vollzogen.


Abschluss