Dr. Buchert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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Es hilft nicht immer Recht zu haben (Goethe, Reineke Fuchs, 8. Gesang)

 

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Zeugenbeistand und Zeugenschutz

Zeugen spielen im Strafprozess eine wichtige Rolle als Beweismittel. Viele Zeugen kennen ihre Rechte nicht oder können sie alleine nicht hinreichend geltend machen. So ist oftmals nicht bekannt, dass man bei der Polizei als Zeuge weder erscheinen, noch Angaben machen muss. Anders ist dies, wenn die Staatsanwaltschaft oder das Gericht einen Zeugen vorlädt.
Bei den Unsicherheiten, die Zeugen belasten können, geht es typischerweise um folgende Fragen:

  • Muss ich als Zeuge jede Frage beantworten?
  • Wann begebe ich mich in die Gefahr, durch meine Aussage mich selbst strafbar zu machen?
  • Unter welchen Voraussetzungen darf ich die Aussage verweigern?
  • Wie sollt ich mich verhalten, wenn ich als Zeuge durch Dritte bedroht oder erpresst werde?

Unsere erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwälte können in allen Situationen als Zeugenbeistand Hilfe leisten. Wir helfen Ihnen bei der schriftlichen Formulierung Ihrer Zeugenaussage und begleiten Sie nach eingehender Beratung zu Zeugenvernehmungen bei Staatsanwaltschaft oder Gericht.

In besonderen Situationen bedürfen Zeugen eines besonderen Schutzes. Dies ist dann der Fall, wenn versucht wird – oft initiiert durch den Beschuldigten, seine Verwandten oder Freunde – Druck auf einen Zeugen auszuüben. Dann ist es wichtig, dass der Zeuge über die Möglichkeiten seines Schutzes informiert wird und die richtigen Verhaltensregeln befolgt.
Bei einer entsprechenden Gefährdungslage gibt es die Möglichkeit, einem Zeugen Vertraulichkeit zuzusichern. Bei massiven Bedrohungslagen kommen spezielle Zeugenschutzprogramme in Betracht. Wir beraten Sie dazu nicht nur, sondern führen ggf. auch die notwendigen Gespräche mit Staatsanwaltschaft und Polizei.


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