
Für Geschädigte – insbesondere geschädigte Unternehmen – ist es vielfach sinnvoll, die Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten beobachtend zu verfolgen. Dies kann für die Beweissituation, aber auch für ein zivilrechtliches Regressverfahren von Bedeutung sein. Eine Prozessbeobachtung sollte von Fachleuten erfolgen, die mit den strafprozessualen Abläufen vertraut sind und etwaige zivilrechtliche Konsequenzen überblicken.
Wir können bundesweit solche Prozessbeobachtungen sicherstellen und Sie dazu beraten.