Dr. Buchert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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Es hilft nicht immer Recht zu haben (Goethe, Reineke Fuchs, 8. Gesang)

 

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Individuelle Strafverteidigung

Wir verteidigen einzelne Personen oder auch mehrere Beschuldigte in allen Stadien eines Ermittlungsverfahrens, nach Anklage im Hauptverfahren und bei Berufung oder Revision.
Dem juristischen Laien sind seine Rechte gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft und die Möglichkeiten seiner Verteidigung regelmäßig nicht bekannt. Dies kann zu erheblichen Rechtsnachteilen für den Betroffenen führen, vor allem wenn ohne anwaltliche Beratung Angaben zur Sache gemacht werden. Bei einer frühzeitigen Einschaltung eines Strafverteidigers ist eine optimale Verteidigung möglich, die zunächst darauf abzielt, eine Hauptverhandlung zu vermeiden. Dabei schöpfen wir alle Möglichkeiten aus, um auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken oder es durch Strafbefehl abzuschließen. Soweit die Beweislage es zulässt, kämpfen wir gegen eine Verurteilung durch alle Instanzen.
Eine kompetente Strafverteidigung ist vor allem auch wegen weitreichender Folgen von Bedeutung, die eine Verurteilung auf das Beschäftigungsverhältnis, die berufliche Karriere, das Aufenthaltsrecht oder hinsichtlich zivilrechtlicher Ansprüche haben kann.


Abschluss