
"Herzstück eines professionellen Compliancesystems"
Zu den besonders schädlichen Formen der Wirtschaftskriminalität gehören die Korruption und mit ihr einhergehende Straftaten wie z. B. Betrug und Untreue.
Aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Verpflichtungen aber zugleich auch wachsender Einsicht in die praktischen Notwendigkeiten widmen Unternehmen dem Thema Compliance zunehmend mehr Aufmerksamkeit. Dazu gehört insbesondere die Bekämpfung von Korruption und anderen wirtschaftskriminellen Handlungen durch professionelle Präventionsmaßnahmen. Dabei kommt der Berufung externer Ombudsleute, wie sie von Transparency International und anderen unabhängigen Experten empfohlen wird, große Bedeutung zu.

Wesentlich an dem Ombudsmannsystem ist, dass Hinweisgeber sich vertraulich an Herrn Rechtsanwalt Dr. Buchert wenden können. Durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht, das anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht sowie ergänzende vertragliche Regelungen ist sichergestellt, dass die Identität des Hinweisgebers geschützt ist und sein Name nicht preisgegeben wird. Nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung werden Hinweise an die ermittelnden Gremien der Unternehmen weitergegeben. Geschützt ist bereits die Kontaktaufnahme mit dem Ombudsmann. Kosten entstehen dem Hinweisgeber in keinem Fall.
Erstinformationen für Hinweisgeber
Direktkontakt für Hinweisgeber
Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert ist seit vielen Jahren für namhafte große Unternehmen und mittelständische Firmen als Ombudsmann tätig. Aktuell vertritt er in dieser Funktion: