Ausgabe 2013: Durchsuchungen in Arztpraxen und Krankenhäusern

Was tun wenn der Staatsanwalt klingelt?

Ärzte und Mediziner geraten immer stärker in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. In den entsprechenden Ermittlungsverfahren – oft ausgelöst durch Unstimmigkeiten in Abrechnungen oder Strafanzeigen von Patienten – finden regelmäßig auch Durchsuchungen und Beschlagnahmen statt. Eine psychisch belastende Situation, die zugleich eine hohe Reputationsgefährdung bedeutet. Daher sollte jeder Arzt und jede Klinik wie Wirtschaftsunternehmen darauf vorbereitet sein. Während die Ärzteschaft lange Zeit unbehelligt blieb, ist eine zunehmende Tendenz der Verfolgung von Wirtschaftsstraftätern bereits seit Mitte der 90er Jahre zu beobachten. Wirtschaftsstraftaten werden als Schä- digung der Allgemeinheit aufgefasst und dementsprechend hart sanktioniert. Verbunden mit der zunehmenden Kommerzialisierung des Gesundheitssektors werden medizinische Einrichtungen ebenso wie niedergelassene Ärzte verstärkt als Unternehmen wahrgenommen und dementsprechend behandelt, was dazu führt, dass Ärzte mehr und mehr in den Fokus der zuständigen Staatsanwaltschaften geraten. Allein die Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft in Durchsuchungen in Praxen und Krankenhäuser 1 Wenn der Staatsanwalt vor der Tür steht 3 Portrait: Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert 5 Haftung bei unzureichendem Verständnis 6 Die ärztliche Verschwiegenheitspflicht 7 BGH zum Thema Fixierung 8 Patientenrechtegesetz mit Tücken 9 Organspende – Manipulation wird strafbar 11 Bestechlichkeit im Gesundheitswesen 12 Wenn Grenzen überschritten werden 13 Worst case – der Widerruf der Approbation 14 Wie Roboter Medizin und Recht verändern 15 Frankfurt am Main registrierte in den letzten drei Jahren (2010, 2011 und 2012) 945 neue Ermittlungsverfahren gegen Ärzte und medizinisches Personal. Fast ausnahmslos fanden in den entsprechenden Verfahren auch Durchsuchungen von Arztpraxen und Privatwohnungen statt. Dabei ist sich bewusst zu machen, dass eine Durchsuchung allein dazu dient, einen Tatverdacht zu ergründen. Mitunter kann somit bereits eine fahrlässig falsch erstellte Abrechnung oder die Aussage eines unzufriedenen Patienten dazu führen, dass unerwünschter Besuch vor der Türe steht…

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