Der Prozess gegen den ehemaligen Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke wird gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt

Der Prozess gegen den ehemaligen Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke wird gegen Zahlung einer Geldbuße von 2.000 Euro eingestellt. Der Ex-Minister und frühere Verbandsvorsitzende des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbands (OOWV) stand bereits im Jahr 2012 wegen Untreue vor Gericht, wurde aber freigesprochen. Der Fall wurde erneut aufgerollt, nachdem der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Freispruch Ende 2013 aufgehoben hatte. Die Untreue-Vorwürfe gegen Funke bezogen sich auf seine Silberhochzeit im Jahr 2007, die er sich mit rund 8.000 Euro vom OOWV hatte mitfinanzieren lassen.

Im Rahmen des danach aufgebauten Compliance-Management-Systems fungiert Rechtsanwalt Dr. Buchert als Ombudsmann. Unsere Kanzlei berät den OOWV auch zu Compliance-Fragen.

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Dr. Rainer Buchert,
23.04.2014

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