Schmiergeldzahlungen in der Wirtschaft sollen umfassender als bislang unter Strafe gestellt werden. Das Bundeskabinett brachte einen Gesetzentwurf auf den Weg, der unter anderem die Strafbarkeit der Bestechlichkeit und Bestechung im "geschäftlichen Verkehr" erweitert. Das betrifft also Regelungen für Angestellte oder Beauftragte von Firmen.
Strafbar ist eine Bestechung dieser Personen derzeit nur, wenn damit eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb erkauft werden soll – also zum Beispiel wenn der Einkäufer einer Firma sich von einem Zulieferer bestechen lässt und dafür im Gegenzug diesem Zulieferer und nicht einem günstigeren Konkurrenten den Auftrag gibt. Künftig sollen auch Fälle strafbar sein, in denen es nicht zu einer solchen Wettbewerbsverzerrung kommt.
Dr. Rainer Buchert,
24.01.2015
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